Die Waldschule
Der Naturlehrpfad im Landschaftsschutzgebiet im Norden von Oberhausen
Wir bringen Ihnen die Natur näher, insbesondere Ihren Kindern und unseren sehbehinderten und blinden Mitmenschen.
Ihre Ansprechpartnerin
Ellen Grötzbach
Sie haben ein Anliegen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: waldschule@kjs-oberhausen.com
Die Waldschule der Kreisjägerschaft Oberhausen e. V. in der Hühnerheide wurde von Willi Haas im Jahre 1985 als Naturschutzgruppe gegründet. Ziel war es, und ist es noch immer, Kindern die Natur näher zu bringen. Mittlerweile kooperiert sie mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR), dem Blinden- und Sehbehindertenverein e. V. Oberhausen (BSVO) und der Stadt Oberhausen.
Eine Besonderheit der Waldschule ist der 2 km lange Naturlehrpfad für blinde und sehbehinderte Menschen der am 28.08.2009 eröffnet wurde. Hier wird Blinden und Sehbehinderten die Natur durch Fühlen, Hören oder Riechen näher gebracht. Es gibt bundesweit nur zwei solcher Lehrpfade.
Für Radfahrer und Wanderer ist die Hühnerheide durchaus interessant, da die Rotbachroute, ebenso wie der Radwanderweg R21 zwischen Hünxe und Mülheim/Ruhr durch die Hühnerheide führt.
Das Waldgebiet der Hühnerheide ist ein Landschaftsschutzgebiet i. S. des Bundesnaturschutzgesetzes. Das heißt, dass der Charakter dieses Gebietes nicht verändert werden darf (z. B. durch Verschmutzung, Abholzung u. v. m.). So ist es u. a. verboten, Abfälle „wild“ zu entsorgen. Hunde dürfen nur auf den Wegen frei laufen, wenn sie sich abrufen lassen; auf sogenannten Trampelpfaden gilt Leinenpflicht. Ebenso darf in einem Landschaftsschutzgebiet nicht campiert oder offenes Feuer entzündet werden. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Forstbehörde und der Kreisjägerschaft sind unbedingt Folge zu leisten.
Besucher sollten stets auf den Wegen bleiben und nicht das Wild in seinen natürlichen Lebensabläufen stören. Auch darf das Jungwild nicht angefasst werden, da es seine Eltern sonst verlassen könnten. Ebenso werden die Tiere durch Lärm, Fotografieren und Filmen gestört oder beunruhigt. Die Hochsitze und Futterplätze dürfen auf keinen Fall betreten werden, denn sie dienen der Wildhege.
Besonderer Rücksichtnahme bedarf es in der Brut- und Setzzeit während der Monate März bis Juni eines Jahres. In diesem Zeitabschnitt bekommen die Waldtiere ihre Jungen und ziehen sie auf. Die Tiere müssen dann besonders geschützt werden.